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Förderung Niederösterreich · digi4wirtschaft 2026

Bis zu 25.000 € für Ihr Datenprojekt.

Land Niederösterreich und Wirtschaftskammer NÖ legen digi4wirtschaft neu auf: 2 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte, die Daten im Betrieb besser nutzen. Eine Fachjury entscheidet, und sie bewertet vor allem die Qualität des Antrags. Ich helfe Ihnen, aus Ihrer Idee ein förderfähiges Vorhaben zu machen und es sauber einzureichen. Die Beratung dafür kann selbst gefördert werden.

Einreichung ab 1. Oktober 2026, 9:00 Uhr, bis das Budget ausgeschöpft ist, längstens bis 31. Dezember 2026.

Kurzantwort

digi4wirtschaft ist das Impulsprogramm des Landes Niederösterreich und der Wirtschaftskammer NÖ. Die Schiene digi Investition fördert Investitionen in die datenbasierte Weiterentwicklung eines Unternehmens mit 20 Prozent der förderbaren Kosten, höchstens 25.000 Euro pro Unternehmen. Anträge laufen ab 1. Oktober 2026 über das Wirtschaftsförderungsportal des Landes, bis das Budget von 2 Millionen Euro ausgeschöpft ist, längstens bis 31. Dezember 2026. Bracharz Consulting in Wilhelmsburg bei St. Pölten bereitet Vorhaben und Unterlagen dafür vor und ist seit 2014 im Beraterpool der Technologie- und InnovationsPartner der WKNÖ registriert, Beraternummer 5944.

Die Förderung auf einen Blick

Quelle: Land Niederösterreich, geprüft am 01.10.2026

20 %

der förderbaren Kosten als Zuschuss

25.000 €

Höchstbetrag pro Unternehmen

5.000 €

förderbare Projektkosten mindestens

2 Mio. €

Gesamtbudget, je zur Hälfte Land und WKNÖ

31.12.

letzter Einreichtag 2026, früher, wenn das Budget aus ist

Rechnerisch reicht das Budget für 80 Projekte mit Höchstförderung. Den vollen Zuschuss von 25.000 Euro erreicht ein Vorhaben ab 125.000 Euro förderbaren Kosten. Dazu kommt eine Pauschale für interne Personalkosten von 10 Prozent der Anschaffungs- und Investitionskosten. Wer einen Kredit braucht, kann zusätzlich eine Haftung der NÖBEG beantragen.

Geförderte Beratung

Nennen Sie mich als Wunschberater.

Die Vorbereitung eines Datenprojekts muss nicht aus eigener Tasche kommen. Die Technologie- und InnovationsPartner (TIP) der Wirtschaftskammer NÖ fördern Beratung, und ich bin seit 10. Juni 2014 in ihrem Beraterpool registriert.

digi Assistent

bis 3.300 €

Bis zu 60 Beratungsstunden, gefördert mit höchstens 55 € pro Stunde. Inhalt und Stundensatz werden im Anmeldeformular zwischen Unternehmen und Berater vereinbart.

KI-Förderung der TIP

bis 9.900 €

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für KI-Vorhaben, zum Beispiel bis zu drei Blöcke zu 60 Stunden für Grobkonzept, Proof of Concept und einen ersten Anwendungsfall. Für NÖ-Unternehmen jeder Größe.

So kommen Sie zur geförderten Beratung

  1. 01Kurzes Erstgespräch mit mir: Wir halten fest, was das Projekt leisten soll.
  2. 02Ihr Unternehmen, Mitglied der WKNÖ, meldet das Projekt bei der TIP an und nennt als Wunschberater Mag. Rainer Bracharz, Beraternummer 5944.
  3. 03Nach Abklärung der Förderwürdigkeit durch die TIP kann das Beratungsprojekt starten.

Gut zu wissen: Die öffentliche Beraterliste der WKO zeigt nur Beratungsunternehmen, die in den letzten zwei Jahren geförderte Beratungen über die WKNÖ durchgeführt haben. Für die Nennung als Wunschberater zählt die Registrierung im Beraterpool, und die besteht seit 2014.

Worauf die Jury schaut

Wer zuerst einreicht, hat nicht automatisch gewonnen. Das Land schreibt dazu ausdrücklich, für die Entscheidung sei „nicht allein der Zeitpunkt des Antragseingangs ausschlaggebend, sondern vor allem die Qualität des eingereichten Vorhabens“. Die Anträge werden gebündelt und laufend einer Fachjury vorgelegt.

Laut Programmdokument muss ein Vorhaben diese Punkte erfüllen:

01

Bestehende digitale Daten

Das Projekt baut auf Daten auf, die schon digital vorliegen. Liegen sie nur auf Papier, ist es nicht förderfähig.

02

Integration in die Abläufe

Die Investition wird in Arbeits- und Wertschöpfungsprozesse eingebunden. Eine Software, die daneben steht, reicht nicht.

03

Nachweisbare Datennutzung

Datenmanagement und Analysewerkzeuge, gern auch KI, sind klar erkennbarer Teil des Vorhabens.

04

Ein Konzept, keine Einkaufsliste

Das Vorhaben hat einen inneren Zusammenhang und beruht auf einem detaillierten Konzept. Aneinandergereihte Einzelmaßnahmen fallen durch.

Was gefördert wird und was nicht

Förderbar, wenn für das Vorhaben essenziell

  • +Software: Kauf, Daten, Lizenzen und Abonnements für 36 Monate
  • +Hardware an einem niederösterreichischen Betriebsstandort
  • +Externe Dienstleistungen, etwa Schnittstellendefinition und Schnittstellenentwicklung oder der Zukauf externer Daten
  • +Interne Personalkosten als Pauschale von 10 Prozent der Anschaffungs- und Investitionskosten

Nicht förderfähig, Auszug aus dem Programmdokument

  • ×CRM oder ERP als Insellösung
  • ×Software, Lizenzen oder KI-Abos als Stand-alone-Lösung ohne Einbindung in Prozesse
  • ×Projekte, die nur aus einem Digitalisierungskonzept bestehen
  • ×Branchenübliche Standardlösungen, Ersatzinvestitionen und IT-Grundausstattung wie Server, Firewall oder Office
  • ×Reine Website, Webshop, Buchungsplattform oder Kunden-App ohne Einbindung in Prozesse
  • ×Medieninhalte, Social Media, Anlagenautomatisierung, Leasing

So sieht ein förderfähiges Projekt aus

Das Programmdokument nennt selbst Beispiele. Gemeinsam ist allen: vorhandene Daten aus mehreren Quellen zusammenführen und daraus bessere Entscheidungen im Alltag machen.

Handwerk

Auftrags-, Material- und Anlagendaten verknüpfen, Wartungen vorausplanen, Fahrten bündeln.

Dienstleistung

CRM, Aufträge, Tickets und Abrechnung verbinden, Abwanderungsrisiken früh erkennen.

Tourismus

Buchungs-, Kanal- und Wetterdaten bündeln, Preise, Personal und Kapazität danach steuern.

Produktion

ERP-, Fertigungs- und Lieferantendaten zusammenführen, Engpässe und Lieferzeiten vorhersagen.

Logistik

Flotten-, Touren- und Zustelldaten in einem Modell, Verzögerungen früh erkennen.

Bau

Baustellenberichte, Termine, Material und Personal integrieren, Abweichungen automatisch melden.

Wie ich Sie durch den Antrag bringe

01

Förder-Check

30 Minuten, kostenlos. Passt Ihr Vorhaben ins Programm, erfüllt Ihr Betrieb die Voraussetzungen, welche Ausschlüsse drohen? Danach wissen Sie, ob sich ein Antrag lohnt.

02

Projekt zuschneiden

Aus Einzelwünschen wird ein Vorhaben mit rotem Faden: welche Datenquellen, welche Schnittstellen, welche Auswertung, welcher messbare Nutzen. Auf Wunsch gefördert über den digi Assistent.

03

Unterlagen und Einreichung

Projektbeschreibung laut Leitfaden, Kostenaufstellung, Angebote, Antrag im Portal. Nachforderungen erledigen wir innerhalb der Frist von drei Wochen.

04

Umsetzung und Abrechnung

Auf Wunsch begleite ich das Projekt über die zwölf Monate Laufzeit, bis zur Abrechnung mit den Formblättern des Landes.

Wichtig vor dem Start

Der Antrag muss eingereicht sein, bevor das Projekt beginnt. Vorher darf nichts bestellt oder beauftragt werden. Gefördert wird ein Vorhaben pro Unternehmen, und eine Kombination mit Förderschienen außerhalb von digi4wirtschaft ist nicht möglich. Eine Förderzusage kann niemand versprechen, die Entscheidung trifft die Fachjury.

Wer einreichen darf

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft aus Verkehr, Handel, Dienstleistungen, Industrie und Produktion, die das Vorhaben an einem Standort in Niederösterreich umsetzen. Dazu braucht es eine aktive Gewerbeberechtigung am Standort, den wirtschaftlichen Mittelpunkt in Niederösterreich und mindestens zwei Jahre wirtschaftliche Tätigkeit im Land.

Ausgeschlossen sind unter anderem Banken, Versicherungen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und die landwirtschaftliche Urproduktion. Die Förderung läuft als De-minimis-Beihilfe, andere De-minimis-Förderungen der letzten drei Jahre sind anzugeben. Die dritte Säule, digi Kickstart, bietet Workshops mit sechs bis zehn Unternehmen über die TIP.

FAQ

Was ist digi4wirtschaft?

digi4wirtschaft ist das Impulsprogramm des Landes Niederösterreich und der Wirtschaftskammer NÖ für die Digitalisierung von Betrieben. Es hat drei Säulen: digi Kickstart (Workshops), digi Assistent (geförderte Beratung) und digi Investition, die Investitionen in die wertschöpfende Nutzung von Daten mit einem Zuschuss fördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Schiene digi Investition fördert 20 Prozent der förderbaren Kosten, höchstens 25.000 Euro pro Unternehmen. Die förderbaren Projektkosten müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Interne Personalkosten werden als Pauschale von 10 Prozent der Anschaffungs- und Investitionskosten anerkannt.

Bis wann kann ich einreichen?

Anträge sind ab 1. Oktober 2026, 9:00 Uhr, über das Wirtschaftsförderungsportal des Landes Niederösterreich möglich, bis das Budget von 2 Millionen Euro ausgeschöpft ist, längstens bis 31. Dezember 2026. Eine Fachjury bewertet die Anträge laufend, entscheidend ist vor allem die Qualität des Vorhabens.

Kann ich die Beratung dafür auch fördern lassen?

Ja, über die Technologie- und InnovationsPartner (TIP) der WKNÖ. Der digi Assistent fördert bis zu 60 Beratungsstunden mit höchstens 55 Euro pro Stunde, maximal 3.300 Euro. Für KI-Projekte fördert die TIP bis zu 9.900 Euro, zum Beispiel in bis zu drei Blöcken zu 60 Stunden für Grobkonzept, Proof of Concept und einen ersten Anwendungsfall. Rainer Bracharz ist seit 2014 im Beraterpool der TIP registriert und kann als Wunschberater genannt werden.

Warum finde ich Rainer Bracharz nicht in der Beraterliste der WKO?

Die öffentliche Beraterliste der WKO Niederösterreich zeigt nur Beratungsunternehmen, die in den letzten zwei Jahren geförderte Beratungen über die WKNÖ durchgeführt haben. Die Registrierung im Beraterpool ist davon unabhängig: Rainer Bracharz ist dort seit 10. Juni 2014 unter der Beraternummer 5944 geführt. Ihr Unternehmen kann ihn bei der TIP als Wunschberater nennen.

Welche Projekte werden nicht gefördert?

Laut Programmdokument unter anderem CRM oder ERP als Insellösung, Software oder KI-Abos ohne Einbindung in Prozesse, reine Konzeptprojekte, Standardlösungen, Ersatzinvestitionen, IT-Grundausstattung, reine Websites oder Webshops sowie Medieninhalte. Projekte ohne gezielte Datennutzung oder mit nur analogen Daten sind nicht förderfähig.

Wer ist antragsberechtigt?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die das Vorhaben an einem Standort in Niederösterreich umsetzen, dort eine aktive Gewerbeberechtigung haben, ihren wirtschaftlichen Mittelpunkt in Niederösterreich haben und seit mindestens zwei Jahren im Land tätig sind.

Darf ich vor dem Antrag schon bestellen?

Nein. Der Förderantrag muss eingereicht sein, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Das betrifft auch erste verbindliche Bestellungen und Beauftragungen.

Kann ich digi4wirtschaft mit anderen Förderungen kombinieren?

Kombinierbar ist eine Haftung der NÖBEG für einen Bankkredit. Eine Kombination mit Förderschienen außerhalb von digi4wirtschaft ist laut Programmdokument nicht möglich. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.

Wobei hilft Bracharz Consulting?

Bracharz Consulting in Wilhelmsburg bei St. Pölten prüft in einem kostenlosen Erstgespräch, ob ein Vorhaben ins Programm passt, schneidet es auf den Datenfokus zu, erstellt Projektbeschreibung und Kostenaufstellung und begleitet Einreichung, Umsetzung und Abrechnung. Eine Förderzusage kann niemand versprechen, die Entscheidung trifft die Fachjury.

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